Beratungsbesuche nach § 37 Abs.3 der Pflegeversicherung
Wenn Sie als Angehöriger die Pflege eines Familienmitglieds übernommen haben und hierbei die Geldleistung der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, bieten wir Ihnen gerne Beratungsbesuche nach § 37 Abs.3 SGB XI an.
Diese sind innerhalb der Pflegeversicherung verpflichtend durchzuführen und nachzuweisen.
Diese Einsätze dienen der Beratung, Unterstützung und Anleitung des Patienten und der Angehörigen / Pflegenden, so dass eine gute Versorgung gewährleistet ist.
Bei Pflegegrad 2 und 3 sind diese Besuche jedes halbe Jahr (jeweils bis 30.6. oder 31.12.) , bei Pflegegrad 4 & 5 jedes viertel Jahr durch einen ambulanten Pflegedienst erforderlich.
Versicherte des Pflegegrades 1 sind berechtigt ein Beratungsbesuch zweimal jährlich in Anspruch zu nehmen.
Rufen Sie unseren Pflegeberater direkt an und vereinbaren Sie einen Termin.
Termine sind auch kurzfristig möglich:
Thomas Mehwald-Hoffmann:
Tel: 0421 / 5981828
Email: Thomas Mehwald-Hoffmann
Bewerben Sie sich direkt und unkompliziert über unser Bewerbungsformular.
Montag bis Donnerstag:
09:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 15:00 Uhr
Wir leisten gerne individuelle Beratung für Sie!