Entlastung im Alltag

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Betreuungs- und Entlastungsleistungen Bremen

Unterstützung und Entlastung im Alltag

 

Durch die Erweiterung der Betreuungsleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung in 2012, haben Personen mit Demenz oder eingeschränkter Alltagskompetenz höhere Ansprüche auf Leistungen. Durch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen wird der Bedarf der Pflegebedürftigen zu einem höheren Grad gedeckt. Durch vielseitige Angebote wird vor allem Vereinsamung und Überforderung entgegengewirkt und die Betroffenen dementsprechend entlastet.


Seit 2015 zählen zu den zusätzlichen Leistungsangeboten beispielsweise ebenfalls hauswirtschaftliche Unterstützung. Damit stehen Personen mit der Pflegestufe 1-3 und Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) ein Grundbetrag von 104 € im Monat (2.496 € im Jahr) zu. Bei einem erhöhten Maß an beschränkter Alltagskompetenz, erhalten die Betroffenen das doppelte, also entsprechend 208 € im Monat bzw. 2.496 € im Jahr.


Das Bundesministerium für Gesundheit stellt einen Pflegeleistungs-Helfer zur Verfügung.




Erfahren Sie mehr über das Pflegeergänzungsgesetz

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Entlastungsleistungen Bremen

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