Interne Meldestelle

zum Hinweisgeberschutz

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0421 59 81 80    Bremen

0421 22 22 870  Bremen-Nord Beratungsbüro

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Beratungsbüro

der Bremer Pflegedienst GmbH

 

 


Für die gesetzlich vorgeschriebene Hinweisgeber-Meldestelle der Bremer Pflegedienst GmbH ist ein externer Dienstleister beauftragt.

Die Verwaltung der Meldungen erfolgt durch Indorf Consulting, vertreten durch:

Rainer Indorf / vertraulich
Indorf Consulting
Bremer Straße 51
D-27299 Langwedel

Festnetz +49 4235 9919410
Mobil +49 172 2448380
E-Mail: hinweis@indorfconsulting.de

Über das Hinweisgeberportal ist auch eine anonymisierte Meldung möglich.

Hier der Link zum Portal:

 

Melde-Portal

 

 


Das Vertraulichkeitsgebot und das Verbot von Repressalien sind das Herzstück des Schutzes hinweisgebender Personen im Rahmen des Gesetzes. Ziehen Sie deshalb bitte eine offene Kommunikation mit der Hinweisgeberstelle in Betracht. Ihre Hinweise bleiben vertraulich und Sachverhalte können so schneller geklärt werden. Ihre Angaben werden auf jeden Fall vertraulich behandelt und wahren den persönlichen Datenschutz jederzeit.

 

Häufige Fragen

Was kann gemeldet werden?


Meldefähig sind Vorkommnisse in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Bremer Pflegedienst GmbH, die strafbewehrt (eindeutige Rechtsverstöße) und im besonderen Fall bußgeldbewehrt sind (z.B. Gefahr für Leib und Leben). Verstöße gegen Recht in Ländern außerhalb der EU werden nicht berücksichtigt.

 

Was kann nicht gemeldet werden?


Allgemeine Beschwerden, Verbesserungsvorschläge, Kritik und Hinweise zu inhaltlichen Angeboten der Bremer Pflegedienst GmbH können hier nicht gemeldet oder bearbeitet werden.

 

Wer ist meldeberechtigt?


Meldeberechtigt sind Beschäftigte der Bremer Pflegedienst GmbH.

Sowohl Hinweisgebende (diejenigen, die etwas melden) als auch gegebenenfalls im Rahmen von Meldungen verdächtigte/beschuldigte Personen (bis zur endgültigen Klärung) genießen Vertraulichkeit. Das Vorgehen ist mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt.

Der Ablauf des Meldeprozesses ist im Onlineportal umfassend erklärt.

Information und Beratung

Bitte beschreiben Sie den zu meldender Vorfall so genau wie möglich

(Was, Wer, Wann, Häufigkeit).

Soweit sie über die Ergebnisse der Prüfung informiert werden wollen, geben Sie dies in Ihrer Meldung mit an. Gerne informiert und berät Sie die Hinweisgeberstelle auch in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie hierzu direkten Kontakt auf. Bitte geben sie keine öffentlichen Postings hier oder an anderer Stelle ab.

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